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Widerrufsbelehrung

Rücktrittsrecht

 

Dem Erziehungsberechtigten als Verbraucher stehen Rücktrittsrechte der §§3, 3a KSchG sowie nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu: Der Erziehungsberechtigte kann von einem Vermittlungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Der Erziehungsberechtigte hat kein Rücktrittsrecht bei

 

  • Verträgen über Dienstleistungen, wenn Mary P. - auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Erziehungsberechtigten sowie einer Bestätigung des Erziehungsberechtigten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung - noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

 

  • Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn Mary P. - mit ausdrücklicher Zustimmung des Erziehungsberechtigten, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung gem. § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 FAGG - noch vor Ablauf der Rücktritts-/Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat.

 

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Erziehungsberechtigte kann dafür das Muster-Widerrufsformular untenstehend oder eine andere eindeutige Erklärung verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Tritt der Erziehungsberechtigte vom Vertrag zurück, so erstattet Mary P. alle vom Erziehungsberechtigten geleisteten Zahlungen unverzüglich. Tritt der Erziehungsberechtigte vom Vertrag zurück, nachdem er ein vorzeitiges Tätigwerden ausdrücklich verlangt hat und Mary P. hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er Mary P. einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig ist und den von Mary P. bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

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