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Allgemeine Geschäftsbedingungen
letztes Update 06.03.2023

I. Präambel

Mary P. bietet eine Online-Plattform zur Vermittlung von KinderbetreuerInnen (im Folgenden „Nanny“) an Erziehungsberechtigte (der/die "Erziehungsberechtigte") mit Betreuungsbedarf für Kinder bis zum 14. Lebensjahr (die "Plattform") an. Der Erziehungsberechtigte kann mit der Nanny über die Plattform konkrete regelmäßige Betreuungszeiten für dessen Kind (nachfolgend "Betreuung") vereinbaren. Vereinbaren der Erziehungsberechtigte und die Nanny über die Plattform eine Betreuung, so kommt der Vertrag über die Betreuung unmittelbar zwischen den Erziehungsberechtigten und der Nanny zustande (nachfolgend der „Betreuungsvertrag“). Mary P. wird als Vermittlerin nicht selbst Vertragspartei der zwischen dem Erziehungsberechtigten und der Nanny abgeschlossenen Betreuungsverträge.

Zur Abwicklung des Betreuungsvertrags wird Mary P. im Namen und auf Rechnung der Nannies die Zahlungen des Erziehungsberechtigten über ein digitales oder analoges Zahlungssystem entgegennehmen und gemäß den Ausführungen unter Punkt  IV. Entlohnung an die jeweiligen Nannies weitergeben.

Für die Vermittlungsleistungen hat Mary P. gemäß [Entlohnung] für jeden abgeschlossenen Betreuungsvertrag der Nanny mit einem Erziehungsberechtigten Anspruch auf ein Vermittlungshonorar.

Mary P. ist nicht verpflichtet, sich um die Vermittlung von Betreuungen zu bemühen.

Lediglich aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird stets entweder das männliche („der Erziehungsberechtigte“) oder das weibliche („die Nanny“) geschrieben. Gemeint sind immer beide Geschlechter.

II.       Dauer und Kündigung

Die gegenständliche Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Der Erziehungsberechtigte kann die Vereinbarung nach einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende des 6. Monats ohne Angabe von Gründen kündigen. Ansonsten verlängert sich das Paket um weitere 6 Monate.

Mary P. kann die Vereinbarung bei Vorliegen einer oder mehrere der folgenden Bedingungen jederzeit und unverzüglich, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, kündigen:

  • Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund, welcher Mary P. zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, ist gegeben, wenn der Erziehungsberechtigte seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten trotz Mahnung verletzt oder eine sonstige Handlung setzt, welche Mary P. das Aufrechterhalten der vertraglichen Beziehung unzumutbar macht.

  • Bei Kündigung des Betreuungsvertrages durch mind. zwei Nannies, die bei dem Erziehungsberechtigten zum Einsatz kamen bzw. kommen sollten aufgrund von Rahmenbedingungen, die auf den Einflussbereich des Erziehungsberechtigten zurückzuführen sind.

  • Bei Unerwartetem längeren Ausfall der Nanny (mind. 2 Wochen) und von dem Erziehungsberechtigten abgelehntes gleichwertiges binnen 1 Monat angebotenes Ersatzprofil.

Auch im Falle einer Kündigung bzw. sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben sämtliche Honoraransprüche von Mary P. unverändert und gänzlich aufrecht.

III.      Ablauf der Buchung der Betreuungseinheiten

Die auf der Website www.mary-p.net eingestellten Angebote sowie sonstige Angebote sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden - solange freibleibend und unverbindlich, bis eine schriftliche Anbotsannahme durch Mary P. vorliegt und dem Erziehungsberechtigten zugegangen ist. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Das gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten und Prospekten.

Buchungen des Erziehungsberechtigten sind als Anbote an Mary P. zu verstehen. Mary P.  übermittelt dem Erziehungsberechtigten innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen einer Buchung eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung der Buchung. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen Mary P. und dem Erziehungsberechtigten zustande. Ausdrücklich festgehalten wird, dass Mary P. keinesfalls selbst Betreuungsverträge oder sonstige Verträge außer Vermittlungsverträge abschließt.

Mary P. sucht passende Nannyprofile auf Basis der vom Erziehungsberechtigten gegenüber Mary P. bekannt gemachten Angaben. Der Erziehungsberechtigte wählt eine passende Nanny aus dem vorgeschlagenen Nanny-Pool aus. Falls die Nanny nach einem oder mehreren Einsätzen doch nicht zu der Familie passen sollte, sucht Mary P. einen Ersatz. Das gebuchte Paket bleibt erhalten und gültig, auch bei Wechsel der Nannies bzw. bei kurzfristigen Einsätzen von Ersatz-Nannies.

Die von dem Erziehungsberechtigten ausgewählte Nanny hat die Möglichkeit, ein Betreuungsangebot abzulehnen. Andernfalls ist eine erste Betreuungseinheit zur angefragten Zeit nach bestem Wissen und Gewissen abzuleisten.

Sobald die Nanny den Betreuungsauftrag angenommen hat, koordiniert Mary P. den Termin der ersten Betreuungseinheit zwischen Nanny und Erziehungsberechtigtem zu einer Zeit, die von der Nanny als aktuellste Verfügbarkeit im Online-Tool oder im Aufnahmebogen angegeben worden ist.

Weitere Betreuungseinsätze können über die Nanny mittels Tools von Mary P. gebucht werden. Die Erziehungsberechtigten können jederzeit Einsicht in die aktuell gebuchten und abgeleisteten Betreuungseinheiten nehmen. Die genaue Buchführung ist notwendig für eine zügige Abrechnung und reibungslose Planung mehrerer Betreuungseinheiten. Die Pflicht zur Kontrolle der Korrektheit der eingetragenen Betreuungseinsätze obliegt dem Erziehungsberechtigten.  

Mary P. hat die Möglichkeit, die durch den Erziehungsberechtigten angefragten Betreuungszeiträume in Absprache mit dem Erziehungsberechtigten durch mehrere Nannies versehen zu lassen. Anderweitige Vereinbarungen zwischen dem Erziehungsberechtigten und der Nanny, die die Buchung eines initialen oder weiteren Pakets über Mary P. umgehen, sind durch diese Vereinbarung ausgeschlossen und werden mit einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe von bis zu 2.000 Euro belegt, für welche die Nanny und der Erziehungsberechtigte zur Gänze solidarisch haften. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche von Mary P. bleiben hiervon unberührt. Insbesondere hat Mary P. Anspruch auf eine Vermittlungsprovision in der Höhe, als wäre der Betreuungsauftrag über die Plattform von Mary P. abgeschlossen worden. Des Weiteren wird die Nanny mit sofortiger Wirkung von der Plattform ausgeschlossen.

Mary P. steht für die Vermittlung von qualitativ hochwertiger Betreuung. Falls der Erziehungsberechtigte mit der ausgewählten Nanny trotzdem nicht zufrieden ist, wird Mary P. zeitnah versuchen, eine andere Nanny zu vermitteln. Dies hat keinerlei Einfluss auf das Vermittlungshonorar von Mary P., auch dann nicht, wenn keine andere Nanny gefunden wird.

IV.    Rücktrittsrecht

Dem Erziehungsberechtigten als Verbraucher stehen Rücktrittsrechte der §§3, 3a KSchG sowie nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu: Der Erziehungsberechtigte kann von einem Vermittlungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Der Erziehungsberechtigte hat kein Rücktrittsrecht bei

-         Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer - auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Erziehungsberechtigten sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung - noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde

-        Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer - mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung gem. § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 FAGG - noch vor Ablauf der Rücktritts-/Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Erziehungsberechtigte kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Tritt der Erziehungsberechtigte vom Vertrag zurück, so erstattet Mary P. alle vom Erziehungsberechtigten geleisteten Zahlungen unverzüglich. Tritt der Erziehungsberechtigte vom Vertrag zurück, nachdem er ein vorzeitiges Tätigwerden ausdrücklich verlangt hat und Mary P. hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er Mary P. einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig ist und den von Mary P. bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

V.      Entlohnung

Mangels abweichender Vereinbarung steht Mary P. für die erbrachten Vermittlungsleistungen ein angemessenes Entgelt (Honorar) zu. Mary P. hat auch dann einen Honoraranspruch, wenn

-        eine Betreuung wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustandekommt, weil der Erziehungsberechtigte entgegen dem bisherigen Verlauf eine für das Zustandekommen des Betreuungsvertrags erforderliche Handlung ohne beachtenswerten Grund unterlässt;

-        mit dem von Mary P. vermittelten Dritten (Nanny oder Erziehungsberechtigter) ein anderes Geschäft zustande kommt;

-        ein Betreuungsvertrag nicht mit dem vermittelten Dritten (Nanny oder Erziehungsberechtigten), sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat;

-        der Betreuungsvertrag aus sonstigen, aus der Sphäre des Erziehungsberechtigten stammenden Gründen nicht zustande kommt;

-        die Vereinbarung zwischen Mary P. und dem Erziehungsberechtigten vom Erziehungsberechtigten vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird;

-        ein Betreuungsvertrag zwischen dem Erziehungsberechtigten und der vermittelten Nanny auf sonstige Weise, auch wenn nicht unmittelbar über die Plattform von Mary P. zustande gekommen ist.

Der Erziehungsberechtige erklärt sich zur Buchung eines Betreuungspakets bereit.  Das gebuchte monatliche Paket verlängert sich automatisch. Der Betrag ist immer zum 4. des Monats zu begleichen, es sei denn, es ist nach der sechsmonatigen Vertragsbindung eine Kündigung innerhalb der 2-wöchigen Kündigungsfrist erfolgt.

Alle geleisteten Stunden werden von der Nanny im Buchungstool vermerkt. Nutzt der Erziehungsberechtigte den Umfang des gebuchten Pakets nicht aus, werden verbleibende Credits zur zusätzlichen Nutzung in kommenden Monaten gutgeschrieben. Der Erziehungsberechtigte hat keinen Anspruch auf Rückzahlung eines bezahlten Betrags aufgrund nicht verbrauchter Stunden.  Alle zusätzlich genutzten Stunden, die über den Umfang des Betreuungspakets hinausgehen, werden zuerst mit gutgeschriebenen Credits verrechnet und bei Überschreitung dieser zusätzlich zum Stundenpreis der jeweiligen Nanny mit dem nächsten Betreuungspaket in Rechnung gestellt.

 

An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist Mary P. nicht gebunden. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen.

VI.     Fälligkeit, Verzugszinsen, Kompensationsverbot, Solidarhaftung

Das Honorar von Mary P. (insbesondere Vermittlungsprovision) wird mit der Zustellung der Rechnung fällig. Sollte das Honorar nicht bereits im Rahmen des Bestellvorgangs unmittelbar bezahlt worden sein oder keine Vorauszahlung erfolgt sein, so ist das Honorar nach Erhalt einer Rechnung auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto zu überweisen.

Mary P. ist berechtigt, das Honorar im Voraus in Rechnung zu stellen. Wird ein im Voraus in Rechnung gestelltes Honorar trotz Mahnung nicht bezahlt, ist Mary P. berechtigt, ohne weiterer Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der Erziehungsberechtigte dennoch verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen von Mary P. zu bezahlen.

Mary P. ist weiters berechtigt, bei teilbaren Leistungen Teilrechnungen zu legen.

Bei Zahlungsverzug ist Mary P. berechtigt, 4% (jährlich) an Verzugszinsen sowie anfallende Mahnspesen von zumindest EUR 5,- pro Mahnung zu verlangen.

Der Erziehungsberechtigte ist nicht berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen Ansprüche von Mary P. aufzurechnen. Ausgenommen davon sind Gegenforderungen von Verbrauchern im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Mary P. oder falls deren Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit von Mary P.  steht, oder falls diese gerichtlich festgestellt oder von Mary P. anerkannt worden ist.

Mehrere am vermittelten Geschäft auf einer Seite beteiligte Personen schulden das Honorar zur ungeteilten Hand.

 

VII.         Vermittlungstätigkeit von Mary P.

Mary P. ist ausschließlich für die Vermittlung der Nanny an Erziehungsberechtigte mit Betreuungsbedarf für ihr Kind/ihre Kinder zuständig. Die in der Folge geschlossene Vereinbarung zwischen dem Erziehungsberechtigten und der Nanny ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Dieser ausschließlich zwischen dem Erziehungsberechtigten und der Nanny zustande kommende Vertrag wird von Mary P. weder erstellt noch überprüft. Mary P. hat daher auch nicht die Pflicht, die Einhaltung der für den Arbeitsvertrag bestehenden gesetzlichen Anforderungen und Pflichten sicher zu stellen oder in irgendeiner Form hierfür eine Verantwortung zu tragen.

Mary P. vermittelt lediglich eine geeignete Nanny, die laut ihrer Angaben fähig und imstande ist, den Betreuungsauftrag des Erziehungsberechtigten nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

Auch zwischen Mary P. und der Nanny besteht ausschließlich ein Vermittlungsvertrag. Für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, steuerlichen und/oder ausländerrechtlichen Bestimmungen einschließlich der damit einhergehenden Abgaben- und Zahlungspflichten und überhaupt für die Beachtung und Einhaltung aller im Rahmen der Erbringung der Tätigkeit durch die Nanny relevanten Rechtsvorschriften einschließlich für den Abschluss etwaiger Versicherungen bezogen auf diese Dienstleistungserbringung (Unfall-, Kranken- oder sonstige Versicherungen) ist Mary P. nicht verantwortlich.

VIII.   Nicht-Zustandekommen oder ungeplanter Ablauf

Die Nanny wird von dem Erziehungsberechtigten über Mary P. als Vermittlerin für einen bestimmten (einmaligen oder mehrmaligen) Zeitraum gebucht. Bei Buchung sind Mary P., der Erziehungsberechtigte sowie die Nanny über die geplante Dauer des Betreuungseinsatzes im Voraus informiert. Es planen alle Parteien basierend auf dieser Information.

Für jeden Betreuungseinsatz werden mindestens 3 Stunden in Rechnung gestellt.

Falls die Nanny für einen gebuchten Betreuungseinsatz nicht verfügbar ist, kann der Erziehungsberechtigte Mary P. um eine Ersatz-Nanny ansuchen. Mary P. wird nach Möglichkeit eine Ersatz-Nanny senden und die Familie über den Ausfall der Betreuung oder das Erscheinen einer Ersatz-Nanny informieren.

Für den Fall, dass kein Erziehungsberechtigter bei vereinbartem Ende der Betreuung zur Übergabe des Kindes erscheint, wird die Nanny ihre Aufsichtspflicht wahren und so lange bei dem Kind bleiben, bis ein Erziehungsberechtigter erscheint. Die Nanny wird die Überschreitung der gebuchten Zeit vermerken. Jede angefangene Zusatzstunde wird für die Nanny von Mary P. mit einem doppelten Stundensatz verrechnet.

Der Erziehungsberechtigte willigt ein, dass im Falle einer Stornierung kürzer als 24 Stunden vor Beginn der Betreuung, sämtliches Honorar (sowohl für die Nanny als auch Vermittlungsprovision) fällig ist. Dies umfasst auch Stornierungen im Falle von Krankheit.

Im Falle einer mehr als dreiwöchigen Nichtbuchung einer Nanny, kann diese durch Mary P. weitervermittelt werden.

Ob im Krankheitsfall der Kinder die Nanny die Betreuung bereit ist zu übernehmen, ist zwischen der Nanny und dem Erziehungsberechtigten individuell zu vereinbaren. Jedenfalls besteht seitens der Nanny keine Verpflichtung, die Betreuung zu übernehmen. Ebenso wenig besteht eine Verpflichtung seitens Mary P. in einem solchen Fall eine Nanny zu vermitteln, welche bereit ist, die Betreuung zu übernehmen.  Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, sämtliche Krankheiten, welche Einfluss auf die Betreuung haben könnten, der Nanny bekannt zu geben. Bei einer Betreuung trotz schwerer Krankheit gebührt der Nanny der doppelte Stundensatz (sprich es werden pro tatsächlich erbrachter Betreuungsstunde zwei Guthabenstunden abgezogen).

Da Mary P. keine Weisungsbefugnis gegenüber den Nannies hat, sind die vorangegangenen Bestimmungen lediglich als unverbindliche Handlungsempfehlungen zu verstehen, soweit es sich um Pflichten der Nannies handelt.

IX.     Sonstige Rechte und Pflichten

Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und Mary P. nach seinen Kräften zu unterstützen.

Der Erziehungsberechtigte darf seine Rechte aus dem mit der Mary P. abgeschlossenen Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mary P. ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.

X.      Haftung

Mary P. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht ausdrücklich bekannt ist (§ 1300 ABGB). Mary P. haftet weiters nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter oder gegenüber Dritten, die nicht Vertragspartner sind.

Darüber hinaus ist eine Haftung von Mary P. für den Fall leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von Mary P. ist ungeachtet des Rechtsgrundes auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen von dieser generellen Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Jedenfalls sind allfällige Schadenersatzansprüche gegen Mary P. auf den Ersatz eines adäquaten voraussehbaren Schadens, jedenfalls aber betraglich mit der Höhe der Vermittlungsprovision beschränkt.

Mary P. übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung, dass am Markt keine vergleichbaren günstigeren Produkte bestehen.

Für Schäden, die durch von Mary P. beigezogenen Dritten verursacht wurden, haftet Mary P. nur bei einem Auswahlverschulden.

Mary P. haftet nicht für Schäden, welche dadurch entstehen, dass eine Empfehlung, ein Rat, odgl. eines Dritten, auch wenn dieser auf der Website aufscheint, befolgt wird.

Mary P. haftet nur gegenüber seinen Vertragspartner, nicht hingegen gegenüber Dritten. Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Erziehungsberechtigten mit den Leistungen von Mary P. in Berührung kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, Mary P. vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls Mary P. von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

XI.     Gewährleistung

Ein Gewährleistungsanspruch des Erziehungsberechtigten auslösender Mangel liegt nur bei Abweichung vom vertraglich Geschuldeten vor. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die im Zeitpunkt der Leistungserbringung bereits vorhanden waren. Darüber hinausgehende Garantieversprechen werden von Mary P. nicht übernommen.

Für Schäden, die auf ein (Mit-) Verschulden des Erziehungsberechtigten zurückzuführen sind, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche.

Die Abtretung der Mängelansprüche des Erziehungsberechtigten ist ausgeschlossen.

XII.    Verjährung/Präklusion von Ansprüchen

Soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Mary P., wenn sie nicht binnen eines Jahres ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von Schaden und Schädiger bzw. von dem den Anspruch begründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht oder von Mary P. ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sofern nicht eine kürzere gesetzliche oder vertragliche Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt.

XIII.   Vertraulichkeit, Datenschutz

Mary P. verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Mary P. ermittelt, speichert und verarbeitet die vom Erziehungsberechtigten bekanntgegeben personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fotos, Bewertungen der Nannys, allenfalls Kreditkartendaten und Daten für Kontoüberweisungen) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung. Mary P. verwendet die vom Erziehungsberechtigten mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, soweit dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach Löschung des Profils und vollständiger Honorarzahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und unternehmensrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Erziehungsberechtigte kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

XIV.   Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen an Mary P sind, sofern von Gesetzes wegen nicht zwingend eine andere Form vorgesehen ist, schriftlich oder per E-Mail an folgende Adresse zu richten:

 

Mary P. Childcare e.U., FN 583372 a

Am Tabor 20-22/2/19

1020 Wien

E-Mail: info@mary-p.net

XV.      Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel

Vereinbarungsänderungen oder -ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform oder elektronischer Form (E-Mail, Onlineformular), dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten und bedungenen wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

XVI.   Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisnormen des internationalen Privatrechts.

Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den mit Mary P. geschlossenen Verträgen gilt 1020 Wien als vereinbart. Soweit für den Erziehungsberechtigten kein zwingender Gerichtsstand, etwa im Sinne des § 14 KSchG besteht, wird für alle aus oder in Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Erziehungsberechtigten und Mary P. resultierenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des für 1020 Wien, Österreich jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart (§ 104 JN).

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